Das übernehmen wir
- Luft-Wasser-Wärmepumpen
- Sole-Wasser-Wärmepumpen (Erdwärme)
- Hybridheizungen aus Wärmepumpe und Gas-Brennwert
- Heizlastberechnung nach DIN EN 12831
- Hydraulischer Abgleich
- Puffer- und Warmwasserspeicher
- Tausch einzelner Heizkörper, wo nötig
- Unterstützung beim Förderantrag
Passt eine Wärmepumpe in meinen Altbau?
Oft ja. Entscheidend ist nicht das Baujahr, sondern die Vorlauftemperatur, die Ihr Haus an den kältesten Tagen braucht. Liegt sie bei etwa 55 °C oder darunter, arbeitet eine Wärmepumpe wirtschaftlich. Eine Fußbodenheizung ist dafür nicht nötig.
Einen ersten Hinweis bekommen Sie selbst: Stellen Sie an einem kalten Tag die Vorlauftemperatur Ihres Kessels auf 50 bis 55 °C. Werden alle Räume warm, sind die Voraussetzungen gut. Bleiben einzelne Räume kühl, reicht oft der Tausch weniger Heizkörper.
Beim Termin vor Ort prüfen wir Heizlast, Heizkörper, Stromanschluss und den Platz für die Außeneinheit, einschließlich des Abstands zum Nachbarn.
Förderung: Was zahlt der Staat dazu?
Der Heizungstausch wird über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bei der KfW bezuschusst (Programm 458). Seit dem 21. Juli 2026 gilt: 30 % Grundförderung, 16 % Klimageschwindigkeitsbonus, wenn Sie eine funktionierende Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung oder eine mindestens 20 Jahre alte Gas- oder Biomasseheizung ersetzen, und ein Einkommensbonus von 40 %, 30 % oder 10 % bei einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 30.000 €, 40.000 € oder 50.000 €. Zusammen sind höchstens 80 % möglich, bei förderfähigen Kosten bis 28.000 € für die erste Wohneinheit. Den früheren Effizienzbonus gibt es nicht mehr.
Der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt ab dem 1. Februar 2027 alle sechs Monate um 4 Prozentpunkte und endet im August 2028. Wer tauschen will, fährt mit einem frühen Antrag besser. Der Antrag muss gestellt sein, bevor die Arbeiten beginnen. Vor Ihrem Auftrag prüfen wir, was dann gilt, und stellen Ihnen die Unterlagen zusammen.
Was gilt nach dem neuen Gebäudemodernisierungsgesetz?
Seit dem 29. Juli 2026 ersetzt das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) das bisherige Gebäudeenergiegesetz. Die Pflicht, dass eine neue Heizung zu 65 % mit erneuerbarer Energie laufen muss, ist entfallen. Neue Öl- und Gasheizungen sind wieder erlaubt, müssen aber schrittweise mehr klimafreundlichen Brennstoff nutzen: 10 % ab 2029, 15 % ab 2030, 30 % ab 2035 und 60 % ab 2040.
Ihre alte Heizung dürfen Sie betreiben, bis sie nicht mehr zu reparieren ist. Gefördert wird allerdings nur, was erneuerbar heizt. Wir rechnen Ihnen beide Wege ehrlich gegeneinander: Anschaffung, Zuschuss und die Brennstoffkosten der nächsten Jahre.
